Veröffentlicht am März 9, 2023

Laminat in der Mietwohnung: Rechte & Pflichten

Wünschen Sie sich Laminat als Fußbodenbelag, wohnen aber in einem Mietverhältnis? Dann gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Die wichtigsten Fragen rund ums Thema Laminat in der Mietwohnung haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Eine aufschlussreiche Sammlung für Mieter und Vermieter.
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Laminat in der Mietwohnung: wann abgewohnt, wann zu erneuern & von wem zu bezahlen?

In einer bezugsfertigen Wohnung wurde neu Laminat verlegt

Beziehen Sie eine Mietwohnung, die mit einem anderen Bodenbelag ausgestattet ist, dürfen Sie diesen als Mieter nicht eigenständig entfernen und durch Laminat ersetzen. Fragen Sie vorher in jedem Fall den Vermieter und bitten um sein Einverständnis, den Boden zu erneuern. Alles andere wäre eine bauliche Veränderung und unzulässig. Klären Sie an dieser Stelle unbedingt auch, was mit dem Bodenbelag nach ihrem Auszug geschehen soll und sprechen Sie über eine mögliche Rückbaupflicht. Ändern Mieter ohne vorherige Einwilligung des Vermieters den Bodenbelag, kann dieser sie nach Auszug zum Rückbau verpflichten. Das verlegte Laminat wäre dann vom Mieter zu entfernen und durch den vorherigen Bodenbelag zu ersetzen.

Was muss ich beim eigenen Verlegen in der Mietwohnung beachten?

Neben dem Einverständnis des Vermieters sind auch die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Allen voran die an den Lärmschutz, denn wenn ein Teppichboden durch ein einfaches Laminat ersetzt wird, kann die zulässige Trittschallgrenze schnell überschritten werden. In diesem Fall ist ein Laminat mit integrierter oder separater Trittschalldämmung sinnvoll. Die DIN 4109 gibt Aufschluss über aktuelle Anforderungen an den Schallschutz in Mietwohnungen.

Wer bezahlt das Laminat in der Mietwohnung?

Wenn Mieter beim Einzug ein neues Laminat fordern, muss der Vermieter dieses nicht bezahlen, sofern er die Wohnung in einem gut bewohnbaren Zustand übergibt. Der persönliche Geschmack ist hier zweitrangig. Ist das vorhandene Laminat aber klar abgewohnt, muss der Vermieter selbst ein neues verlegen lassen und dieses auch bezahlen.

Wann werden Schäden am Laminat vom Mieter bezahlt?

Eine normale Abnutzung muss nicht vom Mieter bezahlt werden, dies regelt der § 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings hat jeder Mieter die Pflicht, das zur persönlichen Nutzung überlassene Eigentum sorgsam zu behandeln. Beschädigt der Mieter einen Laminatboden also durch unsachgemäßen Umgang, kann daraus ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs.1 BGB entstehen. Ein Sachverständiger kann diese Möglichkeit im Auftrag des Vermieters prüfen. Entsteht ein Schaden durch einen Wasserrohrbruch und ist der Fußboden danach nicht mehr zu nutzen, ist der Vermieter selbst in der Pflicht und muss diesen erneuern lassen.

Muss ich den Fußboden beim Auszug erneuern?

Sofern Mieter einen Fußbodenbelag nicht mutwillig ersetzt haben, ist die Gesetzeslage eindeutig. Ein Vermieter darf nach dem Auszug nicht verlangen, dass das abgewohnte Laminat entfernt und erneuert wird. Auch wenn im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, dass nach dem Auszug aus der Mietwohnung der zu Beginn des Mietverhältnisses übergebene Zustand hergestellt sein muss, zählt ein abgewohnter Laminatboden hier nicht. Auskunft hierzu kann auch der Deutsche Mieterbund geben. In einer aktuellen Veröffentlichung verweist dieser darauf, dass der Austausch von Laminat keine einzufordernde Schönheitsreparatur ist, die ein Vermieter von seinem Mieter verlangen kann.

Wichtig ist bei diesem Punkt auch die durchschnittliche Lebensdauer eines Laminats, die derzeit mit zehn Jahren angegeben wird. Nach dieser Zeitspanne ist ein Laminat bei normaler Nutzung meist abgewohnt und muss in diesem Fall vom Vermieter erneuert werden. Verlangt ein Mieter die Erneuerung und wirft seinen Mietern unsachgemäßen Verschleiß des Laminats vor, muss ein Sachverständiger prüfen, ob eine Klage auf Schadensersatz möglich ist. Hat der Mieter die Wohnung aber mit Teppichboden übernommen und ohne Einverständnis des Vermieters ein Laminat verlegt, ist der Mieter zum Rückbau verpflichtet.

Wer haftet für Beschädigungen durch Haustiere?

Der Grad einer sachgemäßen Nutzung und einer unsachgemäßen Beschädigung des verlegten Laminats ist schmal. In einem Urteil aus dem Jahr 2014 verpflichtete das Landgericht Koblenz einen Mieter zur Haftung für vom Hund des Mieters verursachte Kratzer. Denn auch wenn im Mietvertrag eine Tierhaltung ausdrücklich genehmigt ist, liegt die Sorgfaltspflicht in diesem Fall beim Mieter. Er hat also dafür Sorge zu tragen, dass seine Haustiere den Boden nicht beschädigen, muss dem Tier beispielsweise Überzieher anziehen oder Teppiche auslegen.

Kann ich wegen eines beschädigten Bodens die Miete mindern?

Befindet sich ein Kratzer im Laminat, muss der Vermieter dieses nicht austauschen. Sind die Beschädigungen jedoch so groß, dass sie den Aufenthalt in der vermieteten Wohnung spürbar beeinträchtigen, ist der Vermieter gefragt. Das Amtsgericht Schöneberg verpflichtete einen Eigentümer zum Austausch des Laminats, weil es nach einem Wasserschaden aufgequollen und dadurch nicht mehr zufriedenstellend zu nutzen war. Weigert sich ein Vermieter, das beschädigte Laminat zu erneuern, dürfen Mieter die Mietzahlungen kürzen. Dieses Recht ist im BGB an Stelle des § 536 verankert, jedoch muss eine geplante Mietminderung dem Vermieter angekündigt werden.

Der erste Schritt bei einem größeren Schaden ist es also, den Vermieter darüber zu informieren. Handelt er dennoch nicht, kann eine Mietminderung schriftlich angekündigt und letztlich auch vom Mieter durchgeführt werden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wohnwert; eine gute Orientierung gibt hier die Hamburger Tabelle.

Fachgerechte Verlegung in der Mietwohnung

Am besten fahren Mieter und Vermieter, wenn ein Laminat vom Fachmann verlegt wird. Wo Sie einen solchen in Ihrer Region finden, sagen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns! Weitere Informationen zur Qualität von Laminatböden haben wir Ihnen in unserer Übersicht zusammengestellt.

(Bildquelle: © hanohiki - Fotolia.com)

Professionelle Bodenleger in den 100 größten Städten Deutschlands (Alle Städte)
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